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Europawahl: Und wisst Ihr schon, wen Ihr wählt?

Ihr seid 16, voll im Trend und plötzlich zählt auch Eure Stimme bei der Europawahl! Am 9. Juni öffnet das Wahllokal ab 8:00 Uhr – da heißt es, ran an die Urnen! Wisst Ihr schon, wen Ihr wählt? Hier könnt Ihr die Diskussionsrunde noch einmal Revue passieren lassen: kurz und knapp.

Redaktion 6 Monaten vor 0 314

Europawahl

Ihr seid erst 16 Jahre alt, und normalerweise geht die Wahl an den Jugendlichen vorbei. Nicht in diesem Jahr. Durch die Reform des Europawahlrechts dürfen erstmals Jugendliche ab 16 Jahre am Sonntag, 9. Juni, ab 8:00 Uhr Ihre Stimme abgeben. Die Schülerinnen und Schüler der Obermayr Europa-Schule haben sich in den letzten Wochen mit der Europawahl auseinandergesetzt. Sie haben Parteiprogramme gelesen, Inhalte studiert und sogar eine Podiumsdiskussion organisiert. In der Turnhalle standen sieben der großen Parteien Rede und Antwort. Die Diskussion wurde aufgezeichnet.

Podiumsdiskussion in 3 Minuten

Rechtzeitig zum Wahltermin ist der Zusammenschnitt fertig geworden. Wer bei seiner Stimme noch unentschlossen ist, kann sich den Zusammenschnitt hier noch einmal ansehen. Vielleicht hilft es ja, die richtige Wahl zu treffen. Denn Nichtwählen ist keine Option. Schließlich geht es auch um Eure Zukunft.

Zusammenschnitt der Podiumsdiskussion

Öffnungszeiten der Wahllokale

Wer nicht per Briefwahl abstimmt, muss die Öffnungszeiten der Wahllokale beachten. Diese sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer unsicher ist, wo er hingehen muss, schaut bitte auf seine Wahlbenachrichtigung. Dort steht es drauf.

So läuft die Wahl

Wahlberechtigte müssen die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Nach dem Betreten des Wahlraums zeigt Ihr die Wahlbenachrichtigung vor und erhaltet einen Stimmzettel. Nur in der Wahlkabine darf gewählt werden. Vor dem Verlassen der Wahlkabine muss der Stimmzettel so gefaltet werden, dass niemand die Wahlentscheidung gesehen werden kann. Der Wahlvorstand prüft, ob der Name im Wählerverzeichnis steht und ob ein Zurückweisungsgrund vorliegt. Ist alles in Ordnung, gibt er die Wahlurne frei, sodass der Stimmzettel eingeworfen werden kann. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten.

Letzte Entscheidungshilfe: Der Wahl-O-Mat

Nicht sieben, sondern alle 35 Parteien, die zur Wahl antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Hier kann jeder seine Standpunkte mit den Antworten der Parteien vergleichen. Das Ergebnis vom Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

Zum Wahl-O-Mat: www.wahl-o-mat.de

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